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Die richtige Krankenkasse . Mobile Tests ->
Dürfen Lisas Eltern ihr die Ausbildung zur Friseurin verbieten?
Lisa hat nach dem Grundgesetz doch das Recht auf eine freie Berufswahl.
Ja, aber wenn Lisa noch nicht volljährig ist dürfen die Eltern das tatsächlich.
Sie sind fürsorgepflichtig und haben das gesetzliche Sorgerecht.
Politik, Geschichte, Bundesländer
Video: http://youtu.be/Ecgx--WpJEM
Konflikte
in der Ausbildung
reduzieren und Ausbildungsabbruch vermeiden
Übungsaufgaben:
Jana ist 16 Jahre alt beginnt ihre Ausbildung als Bürokauffrau in Dortmund.
Wie viel Urlaubsanspruch in der Ausbildung hat Jana im Jahr mindestens?
Antwort: Der jährliche Urlaubsanspruch wird durch die tariflichen Vereinbarungen zur Ausbildung festgelegt.
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch bei Jugendlichen beträgt 30 Werktage für unter 16-Jährige
27 Werktage für 16-Jährige Auszubildende
mindestens 25 Werktage für 17-Jährige Auszubildende
Bei volljährigen Auszubildenden gilt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen im Jahr.
Antwort: Für Jana gilt: 27 Werktage für 16-Jährige
Till hat eine mündliche Zusage seine Ausbildung bei einem Hotel als Hotelkaufmann beginnen zu können. Die Probezeit in der Ausbildung beträgt drei Monate. Den Ausbildungsvertrag soll er erst nach der Probezeit erhalten.
Ist das gesetzlich erlaubt?
Wer erfolgreich eine Ausbildung beginnen will erhält nach einem guten Vorstellungsgespräch von einem Unternehmen eine mündliche Zusage für seinen Ausbildungsplatz.
Bevor die Ausbildung wirklich beginnt, muss der Vertrag schriftlich geschlossen werden (§10 und §11 des Berufsbildungsgesetzes).
Jenny hat ihre Ausbildung als
Einzelhandelskauffrau erfolgreich bestanden und will sich eine neue Arbeitsstelle suchen.
Sie fragt ihre Chefin nach einem Zeugnis für
ihre Ausbildung.
Welche Aussage ist richtig?
Die Chefin sagt, Jenny bekomme das Zeugnis, wenn sie ordentlich den Arbeitsvertrag kündigt.
Jenny hat sofort nach Beendigung der Berufsausbildung Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.
Erst nach dem Vorlegen der Bescheinigung der Abschlussprüfung hat sie Anspruch auf ein Zeugnis
Das Arbeitszeugnis wird von der zuständigen Ausbildungskammer ausgefüllt und ausgegeben
Janek (17 Jahre) macht eine
Ausbildung zum Industriekaufmann und muss zwei mal die Woche zur Berufsschule.
Welche Aussagen sind richtig?
Wer berufsschulpflichtig ist, muss vom Arbeitgeber für den Besuch der Berufsschule freigestellt werden, ohne dass ein Entgeltausfall eintritt.
Der Schulabschluss bestimmt die
Berufswahlvielfalt. Nicht den Wunschberuf gelernt zu haben, war der häufigste Grund zu
einer Vertragslösung, vorwiegend genannt bei jungen Frauen und Männern mit einem
Hauptschulabschluss. Der zweithäufigste Grund, falsche Vorstellungen vom gewählten
Beruf.
Quelle: http://www.bibb.de/de/wlk8462.htm
Alina muss aus Kostengründen mindestens 6 Monate nach der Ausbildung im Betrieb weiter arbeiten (außer sie handelt in den letzten sechs Monaten vor Ausbildungsende eine Sonderkündigung mit dem Betrieb aus). Stimmt das?
Lena und Lukas haben beide eine Ausbildung begonnen und stellen fest, das sie unterschiedliche Probezeiten haben. Welche Probezeiten sind gesetzlich richtig?
Sara (18 Jahre) ist seit drei Wochen in der Ausbildung bei einem Weinhändler. Sie fühlt sich alleine und ist unzufrieden mit ihrer Ausbildung. Sie beklagt sich, dass sie dauernd die Kisten schleppen und die Flaschen putzen muss. Sara mag den Ausbilder und die Kolleginnen auch nicht, da die anderen Sara wie ein junges Mädchen behandeln.
Sie ruft am nächsten Tag im Betrieb an und kündigt sofort. Darf Sara das einfach so?
§20 Probezeit: Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit.
Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
Während der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist.
Ausbilder und Auszubildende können von heute auf morgen ohne Kündigungsfrist die Kündigung aussprechen.
Es besteht aber die Möglichkeit, freiwillig eine Auslauffrist zu gewähren.
Auch wenn der Azubi als Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen will, kann er dies ohne Kündigungsfrist kündigen.
Pflichten des Ausbildenden
Pflichten des Auszubildenden
Ausbildungspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und
Erfahrungen planmäßig zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles
erforderlich sind.
Lernpflicht
Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu
erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.
Freistellung
für Berufsschulunterricht
Der Ausbildende muss den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anhalten und ihn
dafür freistellen.
Teilnahme
am Berufsschulunterricht
Der Auszubildende hat die Pflicht, am Berufsschulunterricht teilzunehmen und sich aktiv um
den Erwerb der dargebotenen Lernstoffe zu bemühen.
Freistellung
für außerbetriebliche Ausbildung
Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden für die vereinbarten
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen.
Teilnahme
an außerbetrieblicher Ausbildung
Der Auszubildende ist verpflichtet, an den im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen.
Freistellung
für Prüfungen
Der Ausbildende hat den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen-,
Abschluss- und Wiederholungsprüfungen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen.
Teilnahme
an Prüfungen
Der Auszubildende hat die Pflicht, an den durch die Ausbildungsordnung vorgeschriebenen
Zwischen- und Abschlussprüfungen teilzunehmen.
Benennung
weisungsberechtigter Personen
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen
bekanntzumachen.
Weisungsgebundenheit
Der Auszubildende ist verpflichtet, den Weisungen weisungsberechtigter Personen zu folgen.
Aufsichtspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, minderjährige Auszubildende während der betrieblichen
Ausbildung zu beaufsichtigen.
Einhaltung
der Ordnung
Der Auszubildende hat die für die Ausbildungsstätte geltenden Ordnungsvorschriften zu
beachten.
Ausbildungsnachweiskontrolle
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später die
Ausbildungsnachweise für die Berufsausbildung kostenfrei auszuhändigen und deren
ordnungsgemäße, schriftliche Führung durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen.
Ausbildungsnachweisführung
Der Auszubildende ist verpflichtet, die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß schriftlich
zu führen und regelmäßig vorzulegen.
Bereitstellung
der Ausbildungsmittel
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu
stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen,
auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden,
erforderlich sind.
Pflegliche
Behandlung der Ausbildungsmittel
Der Auszubildende hat die ihm zur Verfügung gestellten Ausbildungsmittel und sonstigen
Einrichtungen der Ausbildungsstätte pfleglich zu behandeln.
Urlaubsgewährung
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden einen möglichst zusammenhängenden
Urlaub nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen zu gewähren.
Erholungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, während des Urlaubs jede dem Urlaubszweck
widersprechende Erwerbstätigkeit zu unterlassen.
Vergütungspflicht
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen.
Benachrichtigungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom
Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen dem Ausbildenden unter
Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihm bei Krankheit oder Unfall
spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung zuzuleiten.
Zweckgebundene
Übertragung von Aufgaben
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden ausschließlich Aufgaben übertragen, die dem
Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.
Sorgfältige
Ausführung von Aufgaben
Der Auszubildende hat die Aufgaben, die ihm im Rahmen einer zweckgebundenen
Berufsausbildung aufgetragen werden, sorgfältig zu verrichten.
Zeugnispflicht
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein
Zeugnis auszustellen.
Geheimhaltungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Stillschweigen zu bewahren.
Extern:
http://www.ibw.uni-hamburg.de/forschung/projekte/culik/ergebnisse/culik2-1-03-ha-01-03-09.pdf
Arbeitsagentur: Rechte und Pflichten
Broschüre: Rechte und Pflichten
in der Berufsausbildung:
http://www.bmbf.de/pub/ausbildung_und_beruf.pdf
Antwort: Wenn du nicht volljährig bist, dürfen sie das.
Lehrer Präsentation über Beamer: