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Rechte und Pflichten in der Ausbildung.

Rechte und Pflichten in der Ausbildung

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Die Rechte und Pflichten der Auszubildenden sind in  Gesetzen festgelegt:

  • Berufsbildungsgesetz BBiG,
  • Handwerksordnung
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Ausbilder-Eignungsverordnung

Eine gute Ausbildung fördert und vermitttelt ein gutes Wissen über die Rechte und Pflichten von Ausbildern und den Auzubildenden

Sieben Tipps für die Berufsausbildung:
  1. Gut vorbereiten und den eigenen Weg finden, ist ein berufliches  Ziel.
  2. Hilfe selber suchen, Ideen und Meinungen annehmen
  3. Seine eigenen Stärken suchen und  schätzen lernen.
  4. Ausprobieren geht über studieren.
  5. Mut zur Veränderung.
  6. Raus aus dem Elternhaus. Erfahrungen im Ausland sammeln und...
  7. Glück und   Eltern haben, die einen unterstützen.

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Video: http://youtu.be/Ecgx--WpJEM

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  Konflikte in der Ausbildung reduzieren und Ausbildungsabbruch vermeiden

Übungsaufgaben:

Jana ist 16 Jahre alt beginnt ihre Ausbildung als Bürokauffrau in Dortmund.

Wie viel Urlaubsanspruch in der Ausbildung hat Jana im Jahr mindestens?

Antwort:  Der jährliche Urlaubsanspruch wird durch die tariflichen Vereinbarungen zur Ausbildung festgelegt.

  • Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch bei Jugendlichen beträgt 30 Werktage für unter 16-Jährige

  • 27 Werktage für 16-Jährige Auszubildende

  • mindestens 25 Werktage für 17-Jährige Auszubildende

  • Bei volljährigen Auszubildenden gilt der gesetzliche  Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen im Jahr.

Antwort:  Für Jana gilt: 27 Werktage für 16-Jährige


Till hat eine mündliche Zusage seine Ausbildung bei einem Hotel als Hotelkaufmann beginnen zu können. Die Probezeit in der Ausbildung beträgt drei Monate. Den Ausbildungsvertrag soll er erst nach der  Probezeit erhalten.

Ist das gesetzlich erlaubt?

Wer erfolgreich eine Ausbildung beginnen will erhält nach einem guten Vorstellungsgespräch von einem Unternehmen eine mündliche Zusage für seinen Ausbildungsplatz.

Bevor die Ausbildung wirklich beginnt, muss der Vertrag schriftlich geschlossen werden (§10 und §11 des Berufsbildungsgesetzes).


Jenny hat ihre Ausbildung als Einzelhandelskauffrau erfolgreich bestanden und will sich eine neue Arbeitsstelle suchen.
Sie fragt ihre Chefin nach einem Zeugnis für ihre Ausbildung.

Welche Aussage ist richtig?

  • Die Chefin sagt, Jenny bekomme das Zeugnis, wenn sie ordentlich den Arbeitsvertrag kündigt.

  • Jenny hat sofort nach Beendigung der Berufsausbildung Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.

  • Erst nach dem Vorlegen der Bescheinigung der Abschlussprüfung hat sie Anspruch auf ein Zeugnis

  • Das Arbeitszeugnis wird von der zuständigen Ausbildungskammer ausgefüllt und ausgegeben


Janek (17 Jahre) macht eine Ausbildung zum Industriekaufmann und muss zwei mal die Woche zur Berufsschule.
Welche Aussagen sind richtig?

  • Wer berufsschulpflichtig ist, muss vom Arbeitgeber für den Besuch der Berufsschule freigestellt werden, ohne dass ein Entgeltausfall eintritt.

  • Der Schulabschluss bestimmt die Berufswahlvielfalt. Nicht den Wunschberuf gelernt zu haben, war der häufigste Grund zu einer Vertragslösung, vorwiegend genannt bei jungen Frauen und Männern mit einem Hauptschulabschluss. Der zweithäufigste Grund, falsche Vorstellungen vom gewählten Beruf.
    Quelle: http://www.bibb.de/de/wlk8462.htm

  • Alina muss aus Kostengründen mindestens 6 Monate nach der Ausbildung im Betrieb weiter arbeiten (außer sie handelt in den letzten sechs Monaten vor Ausbildungsende eine Sonderkündigung mit dem Betrieb aus). Stimmt das?

Bbig § 16:Zeugnis

(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches
Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.
        http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbig_2005/gesamt.pdf

 

Lena und Lukas haben beide eine Ausbildung begonnen und stellen fest, das sie unterschiedliche Probezeiten haben. Welche Probezeiten sind gesetzlich richtig?

 

Sara (18 Jahre) ist seit drei Wochen in der Ausbildung bei einem Weinhändler. Sie fühlt sich alleine und ist unzufrieden mit ihrer Ausbildung. Sie beklagt sich, dass sie dauernd die Kisten schleppen und die Flaschen putzen muss. Sara mag den Ausbilder und die Kolleginnen auch nicht, da die anderen Sara wie ein junges Mädchen behandeln. 

  • Sie ruft am nächsten Tag im Betrieb an und kündigt sofort. Darf Sara das einfach so?

  • §20 Probezeit: Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit.

    • Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.

  • Kündigungsfrist und Probezeit in der Ausbildung

  • Während der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist.

  • Ausbilder und Auszubildende können von heute auf morgen ohne Kündigungsfrist die Kündigung aussprechen.

  • Es besteht aber die Möglichkeit, freiwillig eine Auslauffrist zu gewähren.

  • Auch wenn der Azubi als Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen will, kann er dies ohne Kündigungsfrist kündigen.

Pflichten des Ausbildenden

Pflichten des Auszubildenden

Ausbildungspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen planmäßig zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.

Lernpflicht
Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.

Freistellung für Berufsschulunterricht
Der Ausbildende muss den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anhalten und ihn dafür freistellen.

Teilnahme am Berufsschulunterricht
Der Auszubildende hat die Pflicht, am Berufsschulunterricht teilzunehmen und sich aktiv um den Erwerb der dargebotenen Lernstoffe zu bemühen.

Freistellung für außerbetriebliche Ausbildung
Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden für die vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen.

Teilnahme an außerbetrieblicher Ausbildung
Der Auszubildende ist verpflichtet, an den im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen.

Freistellung für Prüfungen
Der Ausbildende hat den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen-, Abschluss- und Wiederholungsprüfungen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen.

Teilnahme an Prüfungen
Der Auszubildende hat die Pflicht, an den durch die Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Zwischen- und Abschlussprüfungen teilzunehmen.

Benennung weisungsberechtigter Personen
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen bekanntzumachen.

Weisungsgebundenheit
Der Auszubildende ist verpflichtet, den Weisungen weisungsberechtigter Personen zu folgen.

Aufsichtspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, minderjährige Auszubildende während der betrieblichen Ausbildung zu beaufsichtigen.

Einhaltung der Ordnung
Der Auszubildende hat die für die Ausbildungsstätte geltenden Ordnungsvorschriften zu beachten.

Ausbildungsnachweiskontrolle
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später die Ausbildungsnachweise für die Berufsausbildung kostenfrei auszuhändigen und deren ordnungsgemäße, schriftliche Führung durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen.

Ausbildungsnachweisführung
Der Auszubildende ist verpflichtet, die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß schriftlich zu führen und regelmäßig vorzulegen.

Bereitstellung der Ausbildungsmittel
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.

Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Der Auszubildende hat die ihm zur Verfügung gestellten Ausbildungsmittel und sonstigen Einrichtungen der Ausbildungsstätte pfleglich zu behandeln.

Urlaubsgewährung
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden einen möglichst zusammenhängenden Urlaub nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen zu gewähren.

Erholungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, während des Urlaubs jede dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit zu unterlassen.

Vergütungspflicht
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen.

Benachrichtigungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen dem Ausbildenden unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihm bei Krankheit oder Unfall spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung zuzuleiten.

Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden ausschließlich Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.

Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Der Auszubildende hat die Aufgaben, die ihm im Rahmen einer zweckgebundenen Berufsausbildung aufgetragen werden, sorgfältig zu verrichten.

Zeugnispflicht
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen.

Geheimhaltungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

Quelle: http://www.frankfurt-main.ihk.de/berufsbildung/ausbildung/beratung/ausbilderinfos/rechteundpflichten/index.html


Extern:

http://www.ibw.uni-hamburg.de/forschung/projekte/culik/ergebnisse/culik2-1-03-ha-01-03-09.pdf

Lehrer Präsentation über Beamer:

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