Online Test: Prüfen Sie Ihr
Wissen für die Berufsausbildung: bitte runter scrollen
Die Rechte und Pflichten der
Auszubildenden sind in Gesetzen festgelegt:
- Berufsbildungsgesetz BBiG,
- Handwerksordnung
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Ausbilder-Eignungsverordnung
Eine gute Ausbildung fördert und vermitttelt ein
gutes Wissen über die Rechte und Pflichten von Ausbildern und den Auzubildenden |
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Sieben Tipps für die Berufsausbildung:
- Gut
vorbereiten und den eigenen Weg finden, ist ein berufliches Ziel.
- Hilfe selber
suchen, Ideen und Meinungen annehmen
- Seine eigenen
Stärken suchen und schätzen lernen.
- Ausprobieren
geht über studieren.
- Mut zur
Veränderung.
- Raus aus dem
Elternhaus. Erfahrungen
im Ausland sammeln und...
- Glück und
Eltern haben, die einen unterstützen.
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Übungsaufgaben:
Jana ist 16 Jahre alt beginnt ihre
Ausbildung als Bürokauffrau in Dortmund.
Wie viel Urlaubsanspruch
in der Ausbildung hat Jana im Jahr mindestens?
Antwort: Der
jährliche Urlaubsanspruch wird durch die tariflichen Vereinbarungen zur Ausbildung
festgelegt.
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch bei
Jugendlichen beträgt 30 Werktage für unter 16-Jährige
27 Werktage für 16-Jährige Auszubildende
mindestens 25 Werktage für 17-Jährige
Auszubildende
Bei volljährigen Auszubildenden gilt der
gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen im Jahr.
Antwort: Für Jana gilt: 27
Werktage für 16-Jährige
Till hat eine mündliche Zusage
seine Ausbildung bei einem Hotel als Hotelkaufmann beginnen zu können. Die Probezeit in der Ausbildung beträgt drei Monate. Den
Ausbildungsvertrag soll er erst nach der Probezeit erhalten.
Ist das gesetzlich
erlaubt?
Wer erfolgreich eine Ausbildung beginnen
will erhält nach einem guten Vorstellungsgespräch von einem Unternehmen eine mündliche
Zusage für seinen Ausbildungsplatz.
Bevor die Ausbildung wirklich beginnt, muss
der Vertrag schriftlich geschlossen werden (§10 und §11 des Berufsbildungsgesetzes).
Jenny hat ihre Ausbildung als
Einzelhandelskauffrau erfolgreich bestanden und will sich eine neue Arbeitsstelle suchen.
Sie fragt ihre Chefin nach einem Zeugnis für
ihre Ausbildung.
Welche Aussage ist
richtig?
Die Chefin sagt, Jenny bekomme das
Zeugnis, wenn sie ordentlich den Arbeitsvertrag kündigt.
Jenny hat sofort nach Beendigung der
Berufsausbildung Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.
Erst nach dem Vorlegen der Bescheinigung
der Abschlussprüfung hat sie Anspruch auf ein Zeugnis
Das Arbeitszeugnis wird von der
zuständigen Ausbildungskammer ausgefüllt und ausgegeben
Janek (17 Jahre) macht eine
Ausbildung zum Industriekaufmann und muss zwei mal die Woche zur Berufsschule.
Welche Aussagen sind richtig?
Wer berufsschulpflichtig ist, muss vom
Arbeitgeber für den Besuch der Berufsschule freigestellt werden, ohne dass ein
Entgeltausfall eintritt.
Der Schulabschluss bestimmt die
Berufswahlvielfalt. Nicht den Wunschberuf gelernt zu haben, war der häufigste Grund zu
einer Vertragslösung, vorwiegend genannt bei jungen Frauen und Männern mit einem
Hauptschulabschluss. Der zweithäufigste Grund, falsche Vorstellungen vom gewählten
Beruf.
Quelle: http://www.bibb.de/de/wlk8462.htm
Alina muss aus Kostengründen mindestens 6
Monate nach der Ausbildung im Betrieb weiter arbeiten (außer sie handelt in den letzten
sechs Monaten vor Ausbildungsende eine Sonderkündigung mit dem Betrieb aus). Stimmt das?
Bbig § 16:Zeugnis
(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des
Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches
Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die
Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die
Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbig_2005/gesamt.pdf
Lena und Lukas haben beide eine Ausbildung begonnen und stellen
fest, das sie unterschiedliche Probezeiten haben. Welche Probezeiten sind gesetzlich
richtig?
Sara (18 Jahre) ist seit drei Wochen in der Ausbildung bei
einem Weinhändler. Sie fühlt sich alleine und ist unzufrieden mit ihrer Ausbildung. Sie
beklagt sich, dass sie dauernd die Kisten schleppen und die Flaschen putzen muss. Sara mag
den Ausbilder und die Kolleginnen auch nicht, da die anderen Sara wie ein junges
Mädchen behandeln.
Sie ruft am nächsten Tag im Betrieb an und kündigt sofort. Darf Sara das einfach so?
§20 Probezeit: Das Berufsausbildungsverhältnis
beginnt mit der Probezeit.
Kündigungsfrist und Probezeit in
der Ausbildung
Während der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist.
Ausbilder und Auszubildende können von heute auf morgen ohne
Kündigungsfrist die Kündigung aussprechen.
Es besteht aber die Möglichkeit, freiwillig eine Auslauffrist zu
gewähren.
Auch wenn der Azubi als Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen
will, kann er dies ohne Kündigungsfrist kündigen.
Pflichten
des Ausbildenden |
Pflichten
des Auszubildenden |
Ausbildungspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und
Erfahrungen planmäßig zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles
erforderlich sind. |
Lernpflicht
Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu
erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. |
Freistellung
für Berufsschulunterricht
Der Ausbildende muss den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anhalten und ihn
dafür freistellen. |
Teilnahme
am Berufsschulunterricht
Der Auszubildende hat die Pflicht, am Berufsschulunterricht teilzunehmen und sich aktiv um
den Erwerb der dargebotenen Lernstoffe zu bemühen. |
Freistellung
für außerbetriebliche Ausbildung
Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden für die vereinbarten
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen. |
Teilnahme
an außerbetrieblicher Ausbildung
Der Auszubildende ist verpflichtet, an den im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen. |
Freistellung
für Prüfungen
Der Ausbildende hat den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen-,
Abschluss- und Wiederholungsprüfungen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen. |
Teilnahme
an Prüfungen
Der Auszubildende hat die Pflicht, an den durch die Ausbildungsordnung vorgeschriebenen
Zwischen- und Abschlussprüfungen teilzunehmen. |
Benennung
weisungsberechtigter Personen
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen
bekanntzumachen. |
Weisungsgebundenheit
Der Auszubildende ist verpflichtet, den Weisungen weisungsberechtigter Personen zu folgen.
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Aufsichtspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, minderjährige Auszubildende während der betrieblichen
Ausbildung zu beaufsichtigen. |
Einhaltung
der Ordnung
Der Auszubildende hat die für die Ausbildungsstätte geltenden Ordnungsvorschriften zu
beachten. |
Ausbildungsnachweiskontrolle
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später die
Ausbildungsnachweise für die Berufsausbildung kostenfrei auszuhändigen und deren
ordnungsgemäße, schriftliche Führung durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen. |
Ausbildungsnachweisführung
Der Auszubildende ist verpflichtet, die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß schriftlich
zu führen und regelmäßig vorzulegen. |
Bereitstellung
der Ausbildungsmittel
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu
stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen,
auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden,
erforderlich sind. |
Pflegliche
Behandlung der Ausbildungsmittel
Der Auszubildende hat die ihm zur Verfügung gestellten Ausbildungsmittel und sonstigen
Einrichtungen der Ausbildungsstätte pfleglich zu behandeln. |
Urlaubsgewährung
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden einen möglichst zusammenhängenden
Urlaub nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen zu gewähren. |
Erholungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, während des Urlaubs jede dem Urlaubszweck
widersprechende Erwerbstätigkeit zu unterlassen. |
Vergütungspflicht
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. |
Benachrichtigungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom
Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen dem Ausbildenden unter
Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihm bei Krankheit oder Unfall
spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung zuzuleiten. |
Zweckgebundene
Übertragung von Aufgaben
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden ausschließlich Aufgaben übertragen, die dem
Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind. |
Sorgfältige
Ausführung von Aufgaben
Der Auszubildende hat die Aufgaben, die ihm im Rahmen einer zweckgebundenen
Berufsausbildung aufgetragen werden, sorgfältig zu verrichten. |
Zeugnispflicht
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein
Zeugnis auszustellen. |
Geheimhaltungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Stillschweigen zu bewahren. |
Quelle: http://www.frankfurt-main.ihk.de/berufsbildung/ausbildung/beratung/ausbilderinfos/rechteundpflichten/index.html
Extern:
http://www.ibw.uni-hamburg.de/forschung/projekte/culik/ergebnisse/culik2-1-03-ha-01-03-09.pdf
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